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Kinokiste:(KKiste.to) Ist es Legal und welche Alternativen habe ich?

Seit einigen Jahren geht das Thema Streaming durch alle Medien. Streaming ist eine Möglichkeit, um sich aktuelle Kinofilme, beliebte Serien und Musik aus dem Internet anzuhören. Dabei ist Streaming erst einmal kostenfrei. Es gibt zahlreiche Portale und Internetseiten, die Filme, Serien und Musik anbieten. Zu einem der bekanntesten Portalen gehört die Kinokiste.

Die Kinokiste ermöglicht das kostenlose Anschauen von Filmen und Serien. Im Gegensatz zu den bekannten anderen Streamingportalen hat sich die Kinokiste darauf spezialisiert, dass die Serien und Filme auch auf dem Tablet oder dem Smartphone angeschaut werden können. Dabei bleibt, wie bei allen Streaming Portalen auch, die Frage ob das illegal oder legal ist?

Kurz und knapp die Antwort

Die Kinokiste wird von einem Betreiber angeboten, dessen Angebot mehr oder weniger seriös ist. Der Betreiber will mit Hilfe der Kinokiste schnell und einfach Geld machen. Dazu nutzt er geschützte Filme und Serien, die er kostenfrei zum Anschauen auf Kinokiste anbietet. Für den Betreiber ist diese Aktion durchaus illegal, aber für den Nutzer der Kinokiste muss das nicht der Fall sein.

Im Grunde kann das Portal ohne Probleme aufgerufen und durchgeschaut werden. Das ist nicht illegal. Das weitere Vorgehen liegt in einer Art Grauzone. Während die Rechtsprechung eigentlich davon überzeugt ist, dass beim Anschauen der Filme und Serien die Urheberrechte verletzt werden, gibt es Juristen, die genau der gegenteiligen Meinung sind. Für die optimale Sicherheit ist nur die Nutzung von legalen Portalen zu nutzen.

Kinokiste – Was ist das eigentlich?

Kinokiste ist ein Portal, auf dem sich unzählige Filme und Serien befinden. Die Filme und Serien reichen von alten Klassikern bis hin zu aktuellen Kinofilmen. Kinderfilme, Pornos und auch Serien sind auf dem Portal zu finden. Alle Genres sind auf dem Portal vertreten, von Horrorfilmen bis hin zu Trickfilmen oder Komödien. Dabei bietet Kinokiste die Möglichkeit, mit wenigen Klicks selbst einen aktuellen Kinofilm anzuschauen.

Sie arbeitet im Grunde wie eine Suchmaschine. Diese spezielle Suchmaschine stellt die Links mit den Filmen und Serien bereit. Die Nutzer können einfach auf den Link gehen, sich von der Qualität überzeugen und sich den Film in Ruhe anschauen.  Dass die Betreiber mit Haftbefehlen gesucht werden und mit hohen Strafen rechnen müssen, ist seit langem bekannt, aber was passiert mit den Nutzern? Zählen sie auch zu den Kriminellen?

Keine genaue Antwort möglich

Im Grunde kann man das nicht genau sagen, denn die Details machen den Unterschied. Eigentlich muss man die Frage mit einem leichten Jein beantworten. Das Anschauen eines Films oder einer Serie ist im Grunde nicht strafbar und somit ist man auch nicht kriminell. Die kriminellen Machenschaften beginnen eigentlich erst, wenn der Film öffentlich aufgeführt wird oder weiterverteilt. Nur für das Anschauen gibt es keine Strafen. Anders sieht es aus, wenn die Rechteinhaher die IP-Adresse ermitteln können. Anhand der IP-Adresse, die jeder Computer besitzt, kann der Name für den Anschluss herausgefunden werden.

Die Rechteinhaber nehmen sich dann die Freiheit einen Anwalt einzuschalten und Abmahnungen zu verschicken. Zudem verlangen sie Lizenzgebühren. Mit dieser Abmahnung ist ein Besuch beim Anwalt notwendig, denn in der Regel kann das Streamen nicht rechtlich eingeklagt werden. Aber die genauen Informationen dazu kann ein Anwalt geben. Er kennt sich mit den komplizierten Rechtsprechungen aus. Strafrechtlich beläuft es sich anders, wenn die Filme angeboten werden.

Das Hochladen sorgt für Ärger

Wie vorher geschrieben, ist das Anschauen nicht strafbar, aber das hochladen durchaus. Darum die erste und wichtigste Regel beim Streaming: Es darf auf keinen Fall etwas hochgeladen werden. Die hochgeladenen Filme und Serien landen auf dem eigenen Server und können über das Internet von allen Usern abgerufen werden. Damit sollte klar sein, dass das Hochladen illegal ist, denn nach dem Hochladen beginnt die Verbreitung. Es spielt auch keine Rolle, ob die Streamingseite im Film zu sehen ist oder nicht. Nach §§15 und 19a des UrhG darf nur der Rechtinhalter oder der Urheber den Film für alle öffentlich machen oder kopieren und verbreiten.

Vermeide P2P auf jeden Fall

Ein Portal, auf dem das Hochladen nicht vermieden werden kann ist Popcorn-Time. Schon vor dem Anschauen des Film läuft ein Torrent-Dienst mit. Sobald der Film angeklickt und angeschaut wird, wird der Film über den eigenen Server über das Internet verteilt. Somit können alle anderen Internetnutzer problemlos auf die Daten zugreifen und den Film schauen. Das ist ganz klar ein Verstoß des Urheberrechts. Die Nutzung solcher Seiten liegt ebenfalls in einer Grauzone. Hier ist nur das Anschauen ratsam. Anbieten sollte man dort auf keinen Fall etwas.

Die bekannten alten Richtlinien

Das Thema Streaming war bis vor einem Jahr noch nicht klar geregelt. Juristen haben sich über die verschiedenen Möglichkeiten gestritten und waren sich nie einig. Laut §§53 und §§44 UrhG ist eigentlich nur geregelt gewesen, dass das Verbreiten und Veröffentlichen von Filmen und Serien nur dem Urheber und dem Rechtsinhaber möglich ist. Nur unter gewissen Bedingungen durften Kopien in Einzelfällen gemacht werden. Im Prinzip sind diese Regeln auch heute immer noch gültig.

Der Paragraph 55 des Urheberrechtsgesetzes

Der §§55 des Urheberrechtsgesetze sagt, das nur Kopien in Einzelfällen von Filmen und Serien gemacht werden darf, wie urheberrechtlich geschützt sind. Dabei muss aber klar sein, dass die Vorlage nicht offensichtlich illegal ist. Das hört sich so an als würde das Streaming nicht betroffen sein, aber das ist nicht richtig. Die Filme und Serien, werden auf dem Arbeitsspeicher des Rechnern aufgenommen und in die Grafikkarte kopiert. Somit entsteht ein fertiges Videobild und Streaming ist dann kopieren.

Was bedeutet offensichtlich rechtwidrig?

Bei vielen kommt jetzt natürlich die Frage auf, was ist öffentlich rechtswidrig und was nicht? Kinokiste ist ein Portal, auf dem die Seiten schnell geöffnet werden können. Verlinkte Dateien können sich hinter den einzelnen Seiten verstecken. Aber in der Regel sollte für jeden Menschen klar sein, dass ein Kinofilm, der zurzeit noch in den Kinos läuft mit Sicherheit nicht kostenfrei auf dem Portal angeboten werden sollte. Allerdings sind andere Stimmen der Meinung, dass es sich ja auch um Werbemaßnahmen handeln kann. Diese unterschiedlichen Aussagen sind schwer auseinander zu halten oder zu entkräften.

Strafe trotz Unwissenheit

Heute ist es leider so, dass auch die Unwissenheit nicht mehr vor Strafe schützt. Gerade in der heutigen Zeit gehen die Juristen davon aus, dass alle Internetnutzer mit den Rechten von Streaming vertraut sind. Es sollte für alle Menschen klar sein, dass das Streamen auf Kinokiste einfach illegal ist und eine Rechtswidrigkeit darstellt. Allerdings kommt dann meist der §§44 UrhG ins Gespräch. Dieser könnte so ausgelegt werden, dass Streaming erlaubt ist.

Der §44 des Urheberrechtsgesetzes

Vereinfacht ausgedrückt besagt der §44, dass Kopien von Filmen und Serien durchaus zulässig sind. Allerdings dürfen sie nur flüchtig sein oder bei der Übertragung stattfinden. Beim ersten Durchlesen ist klar, hierbei handelt es sich eindeutig um das Thema Steaming. Die Kopien, die auf dem Arbeitsspeicher hinterlassen werden sind dabei wesentlich bei der Übertragung entstanden. Die Kopien, die flüchtig sind, werden nicht gespeichert, sondern gelöscht. Viele Juristen gehen aufgrund dieser Aussage davon aus, das Anschauen erlaubt ist, aber das Speichern nicht.

Eine Rechtssprechung verhilft zur Wahrheit

Im April des letzten Jahren hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gefällt, bei dem es um das Thema Streaming geht. Eine niederländische Firma verkauft Multimedia-Boxen, auf denen Add-ons vorinstalliert sind. Mit diesen Add-Ons können einige Streaming-Portale direkt aufgerufen werden. Die Nutzer können Filme und Serien in aller Ruhe anschauen. Gegen diese Möglichkeit hat sich die niederländische Organisation gegen Piraterie gewehrt. Nach tagelangen Steinigungen und juristischen Einzelheiten bekam der Kläger Recht. Die Multimedia Box darf nicht zum Streamen verwendet werden. Dieses Urteil hat das Thema Streaming wieder in die Aufmerksamkeit geschoben. Ganz deutlich muss gesagt werden, Steaming ist illegal. Der Grund ist ganz einfach. Die Urheber oder die Rechteinhaber stellen ihren Film im Kino gegen eine Gebühr zur Verfügung. Wird der Film kostenlos gestreamt, dann wird der Film nicht mehr im Kino angeschaut. Somit entsteht den Rechthabern ein immenser finanzieller Verlust. Das Urteil wirkt sich im Grunde auf alle Streaming Portale aus, auch auf Kinokiste. Heute ist es so, dass die Rechteinhaber ganze Firmen beauftragen, nach Streamern zu suchen. Wird das Unternehmen fündig und kann die IP-Adresse inklusive Namen ermitteln, dann wird das an die Rechtsabteilung weitergeleitet. Diese sorgt dafür, dass eine Abmahnung mit einer Geldstrafe verschickt wird. In der Regel beläuft sich die Geldstrafe auf um die 150,00 Euro. Zusätzlich zur Geldstrafe müssen Lizenzgebühren gezahlt werden. Sie belaufen sich auf bis zu 5,00 Euro pro Film oder Serie. Teilweise auch mehr. Damit kein finanzieller Schaden entsteht, ist es ratsam auf legale Seiten zurückzugreifen.

Malware, Scriptblocker und alle anderen Möglichkeiten

Auf der Suche nach einem geeigneten Streaming-Portal kommen immer wieder unseriöse Seiten zu Tage. Das wird daran deutlich, dass immer wieder Werbung aufblinkt oder Pop-ups am laufenden Band geöffnet werden. Damit die Dinge nicht den Rechner befallen oder stören kann eine Malware installiert werden. Auch ein Software-Update kann helfen. Allerdings sollte nicht bezahlt oder heruntergeladen werden. Hinter den angeblich kostenfreien Downloads können sich Viren und Trojaner befinden, die den Rechner befallen. Ein Scriptblocker ist eine gute Möglichkeit um die Sicherheit zu gewährleisten und die eigene IP zu verschlüsseln. Aber im Grunde lohnt sich dieser immense Aufwand heute nicht mehr. Gerade im Bereich Filme und Serien gibt es heute schon einige Anbieter, die als seriös und legal gelten.

Die seriösen Anbieter als legale Alternative

Netflix ist eine kostengünstige Alternative zu den illegalen Streaming-Portalen. Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann sich einen Monatsaccount zulegen. Dieser kostet 13,99 Euro und ist in UHD-Auflösung. Für den Monatspreis können bis zu vier Geräte mit Filmen und Serien versorgt werden. Zudem gibt es die Möglichkeit ein Full-HD-Abo zu nutzen. Hier ist eine Gebühr von monatlich 10,99 Euro fällig. Es können zwei Geräte auf die Filme und Serien zugreifen. Netflix bietet für alle User einen kostenfreien Probemonat an.

Der zweite Anbieter ist Amazon. Mit dem Amazon Prime Video kann der Kunde, nach einer 30 tägigen Testphase den Videodienst uneingeschränkt nutzen. Das Monatsabo kostet 7,99 Euro und ermöglicht die Nutzung auf zwei Geräten. Normale Kunden können auch ein Jahresabo abschließen. Das kostet dann 69,00 Euro im Jahr und wird im Vorfeld fällig. Studenten können von einem Rabatt profitieren. Sie zahlen im Jahr nur 34,00 Euro.

Eine kostenfreie Möglichkeit für Horrorfans bietet sich mit Netzkino.de – Hier können Horrorfilme, aber auch andere Genres angeschaut werden. Allerdings ist zwischendurch immer Werbung zu sehen, denn der Kanal finanziert sich dadurch. Aber der Tausch ist durchaus fair. Film schauen und dafür nur ein wenig Werbung mit anschauen. Das passt. Sogar ganze Serienstaffeln können dort gefunden werden.

Fazit

Seitdem das Urteil des Europäischen Gerichtshof die Runde gemacht hat, ist Streaming eine brenzlige Angelegenheit geworden. Die Justiz greift bei Streaming immer häufiger härter durch. Aus dem Grund sollte man sich Gedanken machen, ob man nicht auf eine legale Seite wechselt und dafür eine kleine Gebühr bezahlt. Dafür muss man sich keine Sorgen machen, ob irgendwann ein teurer Brief im Briefkasten landet.

 

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