Seit ein paar Jahren ist die Seite kino.to nicht mehr zu erreichen. Nach derem Ende haben sich einige neue Seiten und Plattformen entwickelt, die sich ebenfalls mit dem Thema Streaming beschäftigen. Zu einer der neuen Plattformen gehört kinox.de. Auf kinox.de werden unzählige aktuelle Filme, spannende Serien und sehenswerte Klassiker zum Anschauen angeboten. Die Genres sind genauso vielseitig wie die Filme selber. Sogar erotische Filme und Kinderfilme im Zeichentrickdesign können auf kinox.de angeschaut werden. Aufgrund des immensen Angebots hat sich kinox.de zu einer der beliebtesten Seiten im Internet gemausert.
Aber jetzt die wichtigste Frage: Ist das Anschauen von Filmen oder Serien auf kinox.de überhaupt legal? Gibt es vielleicht bessere Möglichkeiten?
Kurze Antwort für alle Interessierten
Die Plattform kinox.de ist zwar eine sehr beliebte Seite, zählt aber nicht zu den seriösen Angeboten. Auf der Plattform werden die Filme und Serien von Geschäftemachern eingestellt, die eigentlich urheberrechtlich geschützt sind. Sie verdienen mit dem Portalen eine Menge Geld, aber die Rechteinhaber gehen dabei leer aus. Klar ist das für den User ein großer Vorteil, denn er muss für den Film im Endeffekt erstmal keine Kosten berechnen. Aber für die Rechteinhaber entsteht ein immens hoher finanzieller Schaden. Zudem sind die Rechtslinien nicht ganz eindeutig. Für die Betreiber solcher Streaming-Seiten ist das Verbreiten dieser Filme und Serien auf jeden Fall illegal, aber bei den User ist das nicht so einfach zu beantworten. Grundsätzlich deutet die aktuelle Rechtssprechung darauf hin, dass Streaming auf der kinox.de Seite die Urheberrechte verletzt und somit nicht legal ist. Besser sind bekannte legale Alternativen.
Was versteht man unter kinox.de?
Kinox.de ist eine Seite, auf der kostenlos Filme und Serien zum Streamen angeboten werden. Es befinden sich mehr als 1.000 verschiedene Filme und unzählige Serien im Sortiment. Nach dem Aufrufen der Seite kann man ganz bequem mit Hilfe der Einstellungen das gewünschte Genre heraussuchen. Unter dem Genre werden dann alle Filme und Serien angezeigt, die zurzeit im Angebot sind. Die Seite ist sehr übersichtlich aufgebaut. Auf der Navigationsseite befinden sich die Untertitel, nach denen die Filme ausgesucht werden können. Anhand dieser Navigation kann man seinen gewünschten Film in wenigen Minuten finden. Hinter jedem Film steht das Erscheinungsdatum. Nach dem Anklicken des Films werden weitere Informationen deutlich. Die Geschichte des Film, die Länge und verschiedene Streaming-Anbieter. Nachdem ein Anbieter ausgewählt wurde, beginnt der Film. Im Prinzip funktioniert kinox.de wie eine Art Suchmaschine. Im Suchfeld kann man seinen gewünschten Film eingeben und kinox.de sucht den Film heraus. Im Prinzip scheint es, dass die rechtliche Grundlage für das Streamen nicht gegeben ist, da kinox.de nur als Suchmaschine dient. Für die Justiz ist der Fall eindeutig. Die Betreiber sind Kriminelle und gehören gestoppt. Aber wie sieht das eigentlich mit den Usern aus? Ist man ein Krimineller wenn man einen Film via Streaming anschaut?
Die einzelnen Details entscheiden
Eine klare Antwort ist auf diese Frage nicht möglich. Grundsätzlich kann man die Frage mit einem leichten Jein beantworten. Eigentlich ist das Anschauen eines Films oder einer Serie nicht illegal, solange der Film nicht gespeichert, öffentlich aufgeführt oder weiterverteilt wird. Dann drohen eigentlich keine rechtlichen Konsequenzen. Allerdings kann es passieren, dass die Rechteinhaber an die IP-Adressen des Rechners kommen, der auf die Filme zugreift und somit kann eine Abteilung der Firma schnell Namen und Adresse herausfinden. Die Rechtsabteilung beschäftigt sich dann mit dem Thema und wird eine Abmahnung inklusive Geldstrafe schicken. In diesem Fall kann nur noch ein Rechtsanwalt helfen, denn das Thema Streaming ist sehr kompliziert und von Laien kaum durchschaubar. Allerdings muss klar sein, dass das Anbieten von Filmen und Serien auf jeden Fall verboten ist.
Hochladen auf jeden Fall verboten!
Egal, ob man glaubt dass Streaming illegal oder legal ist, das Hochladen ist auf jeden Fall verboten. Das ist die wichtigste Regel beim Filme schauen im Internet. Sobald der Film hochgeladen wird, kann wirklich jeder andere User über das Internet an die Filme gelangen und sie anschauen. Dann ist es auf jeden Fall illegal. Es spielt auch keine Rolle, ob dabei während des Film die Seite angezeigt wird, wo der Film ursprünglich gefunden wurde. Hier ist die Gesetzeslage eindeutig. Nur der Rechteinhaber und der Urheber haben das Recht den Film zu vervielfältigen oder öffentlich zugänglich zu machen. Alle anderen müssen mit erheblichen Kosten rechnen.
Vermeide immer P2P
Portale wie Popcorn Time sind eine schlechte Idee, denn sie arbeiten mit einem Torrent-Dienst. Der Torrent-Dienst sorgt dafür, dass während der Film geschaut wird, im Hintergrund die Daten an andere Internetuser verteilt werden. Somit wird der Film geteilt und es handelt sich um eine Verletzung des Urheberrechts. Ratsam ist es darauf zu achten, dass nur Portale verwendet werden, auf denen man sicher sein kann, dass der Film nur angeschaut wird. Diese bewegen sich meist in einer Art Grauzone im Bereich Streaming.
Bisherige Unklarheiten zum Thema Streaming
Juristen und Internetuser waren sich eigentlich nie wirklich einig. Die gängige Meinung sagt, dass das Anschauen von Filmen durchaus zulässig ist. Nur das Speichern und Verbreiten ist unzulässig. Die Befürworter der Streaming-Portale haben sich auf den §53 und §44 des UrhG (Urheberrechtsgesetz) berufen. Dort ist genau geregelt, dass der User eigentlich Kopien machen darf. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Das Juristendeutsch ist leider nicht leicht zu verstehen, aber im Grunde sind diese Regeln auch heute noch aktiv.
Was besagt der §55 UrhG?
Der §55 UrhG besagt, dass man einzelne Kopien herstellen darf, aber die Vorlage darf offensichtlich nicht rechtswidrig sein. Das ist erstmal ganz deutlich. Hört sich aber so an als hätte Streaming mit diesem Paragraphen nichts zu tun. Aber eigentlich stimmt das so nicht. Filme werden in Daten übertragen. Diese Daten werden im Arbeitsspeicher gespeichert und auf die Grafikkarte kopiert, damit der Film abgespielt werden kann. Somit sollte klar sein, dass Streaming immer eine Art kopieren bedeutet.
Das Problem beim offensichtlich rechtswidrigen
Das größte Problem findet sich bei der Aussage offensichtlich rechtswidrig. Wann ist eine Seite offensichtlich rechtswidrig und wann nicht. Ein normaler User kann das doch nicht erkennen oder etwa doch? Ganz im Ernst. Der aktuelle Kinofilm, der gerade in den Kinos zu sehen ist und für den eine Gebühr bezahlt werden muss, wird mit Sicherheit nicht kostenfrei im Internet angeboten werden. Also kann man von offensichtlich rechtswidrig reden.
Strafe trotz Unwissenheit
Vor einigen Jahren war ein richtiger Hype ausgebrochen. Die Rechteinhaber haben ganze Anwaltscharren beauftragt, das Urheberrecht zu schützen und die Streamer zu verfolgen und zu strafen. Viele haben sich auf die Unwissenheit berufen. Allerdings gilt diese Aussage nicht mehr. Grundsätzlich sollte in der heutigen Zeit wirklich jeder wissen, dass Streaming nicht unbedingt erlaubt ist und das es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt. Viele Juristen berufen sich auch heute noch auf den §44 um ihre Klienten vor Strafe zu schützen.
Was besagt der §44 UrhG?
In diesem Paragraphen heißt es, dass Kopien durchaus erlaubt sein, wenn sie wesentlich für die Übertragung notwendig oder flüchtig sind. Die Kopien, die auf dem Arbeitsspeicher gemacht werden, stellen dabei das Wesentliche dar, denn ohne sie kann der Film nicht angeschaut werden. Flüchtig bedeutet in dem Fall, dass die Kopien direkt wieder gelöscht werden und nicht aufgehoben. Aus diesem Grund sind viele Juristen jahrelang davon ausgegangen, dass Streaming eigentlich erlaubt ist, solange keine Kopien gemacht werden. Aber seit dem 26.04.2017 liegt die Sachlage anders.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes
In den Niederlangen wurden sogenannte Filmspeler verkauft. Das sind kleine Multimedia-Boxen, die mit einer Add-ons Technologie ausgestattet waren. Sie haben es ermöglicht, dass Streaming Portale direkt aufgerufen werden konnten und der Zugang zu den dortigen Filmen und Serien frei war. Die Organisation gegen Piraterie hat geklagt und Recht bekommen. Die Mulitmedia-Boxen wurden verboten. Mit diesem Urteil wurde auch im Bereich Streaming ein Meilenstein gelegt, denn jetzt war klar, Streaming ist in jedem Fall illegal. In der heutigen Zeit sind alle Internetnutzer mit dem Thema Streaming vertraut und somit sollte klar sein, dass sie über die Maßnahmen der Beschaffung bescheid wissen. Zudem entsteht dem Rechteinhaber ein großer finanzieller Schaden, wenn die Filme via Streaming angeschaut werden. Das Urteil wirkt sich auf kinox.de und alle anderen Streaming Portale aus. Auch kostenlose Fußball-Streams sind betroffen. Bei Unklarheiten über die rechtlichen Möglichkeiten, sollte man direkt die Finger davon lassen.
Empfindliche Strafen sind die Folge
Sobald der Rechteinhaber an die IP-Adresse gelangt, kann er problemlos den Namen und die Adresse ermitteln. In dem Fall wird eine Abmahnung mit etwa 150 Euro Geldstrafe und Lizenzgebühren in Höhe von etwa 5 Euro pro Film verlangt. Die Lizenzgebühren werden anhand der legalen Portale berechnet, welche die Filme zu einem bestimmten Preis anbieten.
Das Thema Malware
Blinkende Werbung und Pop-ups sind meist ein Hinweis darauf, dass es sich um ein unseriöses Portal handelt. Man wird aufgefordert ein Software-Update herunterzuladen oder den Player zu aktualisieren. Meist verbergen sich dahinter Trojaner oder Viren, die den Rechner infizieren.
Die Scriptblocker – eine Möglichkeit?
Natürlich besteht die Möglichkeit einen sogenannten Scriptblocker zu installieren. Es gibt auch einige Dienste, die eine Anonymisierung ermöglichen. Dann ist es eher schwierig, die IP-Adresse herauszufinden. Ist die Frage, ob sich der ganze Aufwand überhaupt lohnt. Ständig muss aufgepasst werden. Immer muss man auf der Hut sein. Einfacher sind die legalen Alternativen.
Drei legale Alternativen zum Streaming
Heute gibt es drei Alternativen, die das Streaming eigentlich unnötig machen.
Die erste Alternative ist Netflix. Es ist das bekannteste und beliebteste Portal in der heutigen Zeit. Allerdings ist die Nutzung von Netflix nicht kostenfrei. Für eine UHD-Auflösung muss man mit einem monatlichen Beitrag von etwa 14 Euro rechnen. Allerdings können dann bis zu vier Geräte an den Account angeschlossen werden. Das Full-HD-Abo erlaubt die Nutzung von zwei Geräten und ist im Monat für knapp 11 Euro möglich. Netflix bietet Neukunden die Möglichkeit, einen kostenfreien Probemonat zu nutzen, um sich von dem Angebot überzeugen zu lassen.
Die zweite Alternative stellt Amazon Prime Video dar. Neukunden können zu Beginn eine Testphase nutzen, die 30 Tage kostenlos funktioniert. Für einen Monatsbeitrag von etwa 8 Euro können zwei Geräte gleichzeitig Filme und Serien anschauen. Die Jahresgebühr beläuft sich auf etwa 69 Euro. Studenten können von einem Studentenrabatt profitieren. Sie zahlen jährlich nur 34 Euro. Es können nicht nur Filme und Serien angeschaut werden, auch Musik und die Bundesliga stehen zur Verfügung.
Die dritte Alternative ist Netzkino.de – Es ist eine kostenlose Seite, auf der nicht nur Horrorfans voll auf ihre Kosten kommen. Zahlreiche Genres stehen zur Verfügung und können kostenfrei angesehen werden. Die Seite finanziert sich durch die laufende Werbung. Also muss man damit rechnen, dass immer mal wieder Werbung gezeigt wird. Aber dafür kann man kostenfrei seinen Wunschfilm anschauen.
Fazit:
Seit Jahren ist das Thema Streaming gerade bei Filmliebhaber ein ganz wichtiger Punkt. Bis zum letzten Jahr war die Rechtssprechung aufgrund der Paragraphen nicht eindeutig, aber seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist klar: Streaming ist illegal! Die Justiz lässt sich nichts mehr sagen und greift viel härter durch. Neben einer Abmahnung muss man mit Geldstrafen rechnen, wenn man erwischt wird. Einfach und mit viel weniger Stress sind die drei legalen Alternativen.
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