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Streamcloud (Legal und Alternativen?)

Schon seit Jahren ist das Thema Streaming heiß umstritten. Streaming bedeutet, dass sich Filme, Serien und Musik meist kostenfrei im Internet angeschaut werden können. In den Jahren, seitdem das Internet aktiv ist, haben sich immer neue Portale entwickelt, die sich das Streaming spezialisiert haben. Sie bieten nicht nur alte Filme oder Musik, sondern auch aktuelle Kinofilme zum Anschauen auf dem Sofa an. Eines der bekanntesten Streaming Portale war kino.to. Auf kino.to konnten unzählige Filme, Serien und Musikvideos angeschaut werden. Nachdem das Ende dieser Plattform klar war, kamen immer neue Portale auf den Markt. Sie wollten die Nachfolge der bekanntesten Streaming Seite antreten. Neben Portalen wie movie2k.to gibt es auch streamcloud. Streamcloud präsentiert den Usern eine große Anzahl an Filmen, Serien und Musik zum kostenfreien Anschauen. Aber ist Streaming bei streamcloud eigentlich legal oder macht man sich damit strafbar?

Die Antwort

Diese Frage kann man nicht mit einem Wort beantworten. Streamcloud ist mit Sicherheit keine seriöse Plattform. Sie wird von Geschäftsmachern betrieben, die ohne viel Aufwand an viel Geld kommen wollen. Für die Hintermänner dieses Streaming Portals ist das Betreiben auf jeden Fall illegal. Mittlerweile gibt es Juristen, die sich auf das Thema Streaming spezialisiert haben und die Hintermänner der Streaming Portale suchen und zur Rechenschaft ziehen. Im Kurzverfahren handelt es sich beim Streaming um eine Urheberrechtsverletzung, denn der Betreiber stellt Filme und Serien zum Anschauen ins Internet, wozu er eigentlich kein Recht besitzt. Somit ist das Betreiben von streamcloud auf jeden Fall illegal. Aber ist das auch für die User der Fall. Um 100%ig sicher zu gehen, solltet Ihr lieber auf die Alternativen zurückgreifen.

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Was ist Streamcloud genau?

Streamcloud ist ein Portal, das mehr als 20.000 Filme und Serien anbietet. Auf der ersten Seite befinden sich verschiedene Rubriken. Die neuen Filme und Serien sind direkt an erster Stelle gelistet. Anschließend werden die beliebtesten Filme und Serien angeboten. Mit Hilfe des Suchfeldes kann der Wunschfilm innerhalb der einzelnen Genres gesucht werden. Nachdem Ihr euch für einen Film entschieden habt, könnt Ihr auf den Link klicken. Ihr gelangt zu einer Seite, die euch den Zugriff ermöglicht. Ein weiterer Klick und schon beginnt der Film. Also eigentlich sehr einfach zu Handhaben. Eigentlich könnte man dahinter nichts Falsches vermuten, denn Ihr schaut euch ja einfach nur einen Film an. Aber das Detail sagt über strafbar oder nicht aus.

Die Details sind entscheidend für den Graubereich

Eigentlich kann man nicht genau sagen, ob Streaming verboten ist oder nicht. Denn laut Juristen ist nur das Veröffentlichen und Verbreiten von Filmen und Serien verboten, die urheberrechtlich geschützt sind. Somit ist es eigentlich nicht verboten. Allerdings sind andere Juristen vollkommen anderer Meinung. Es gibt mittlerweile ganze Kanzleien, die sich auf die Suche nach Streaming-Usern machen. Sie finden die IP-Adresse heraus und somit die persönlichen Daten. Dann kann es durchaus zu Abmahnungen und Strafgeldern kommen. Sollte ein Brief bei Euch ins Haus flattern, dann solltet Ihr unbedingt einen guten Anwalt aufsuchen. Nur er kann Euch aus dem Schlamassel helfen und kennt sich mit dem Juristenjargon aus.

Auf keinen Fall Filme oder Serien hochladen

Fakt ist, dass das Hochladen von Filmen und Serien auf jeden Fall verboten ist. Aus dem Grund ist das die erste und einzige Regel beim Streaming. Es spielt auch keine Rolle, ob der Betreiber der Seite zu erkennen ist oder das Portal. Sobald Ihr den Film hochladet, ist die Gesetzeslage eindeutig. Hierbei handelt es sich um eine eindeutige Verletzung des Urheberrechts und somit ist das verboten. Im §15 und im §19a stehen alle Informationen zu diesem Thema. Dort steht festgehalten, dass nur der Rechteinhaber oder der Urheber selber für die Veröffentlichung und die Vervielfältigung des Mediums zuständig sind. Alle anderen müssen mit schweren Strafen und erheblichen Kosten rechnen.

Vermeide P2P!

Genau aus diesem Grund sollten Popcorn Time und andere Portale dieser Art vermieden werden. Im Prinzip sehen diese Portale aus wie herkömmliche Streaming-Seiten, aber im Hintergrund läuft ein sogenannter Torrent-Dienst mit. Dieser Torrent-Dienst ist dafür verantwortlich, dass die Daten sofort im Netzwerk verteilt werden, während ihr den Film anschaut. Somit können auch andere Internetuser auf die Daten zugreifen und somit veröffentlich Ihr die Medien. Das bedeutet auf jeden Fall, dass eine Urheberrechtsverletzung begangen wird. Nur wenn Ihr genau bescheid wisst und die Seiten kennt, dann solltet ihr Streaming betreiben. Allerdings bewegt Ihr euch immer im Bereich der Grauzone.

Bislang wurde gedacht..

dass Streaming eigentlich nicht verboten ist, solange nicht hochgeladen und veröffentlicht wird. Juristen, die sich für das Streaming aussprechen verweisen auf die §44 und §53 des Urheberrechtsgesetzbuches. In diesen beiden Paragraphen ist beschrieben, dass nur User, die Kopien in Einzelfällen durchaus erlaubt sind. Die genaue Auslegung sollte Euch aber ein Anwalt erklären, denn das Juristendeutsch ist nicht einfach.

§53 – Das Recht auf Privatkopie

Der §53 handelt von dem Recht auf Privatkopie. Er besagt, dass eine Kopie aus dem Internet gemacht werden darf. Allerdings nur im Einzelfall. Dann ist es auch bei einem geschützten Werk nicht verboten. Grundvoraussetzung ist allerdings, dass deutlich sein muss, dass es sich nicht um eine Vorlage handelt, die illegal gemacht wurde. Also im Grunde darf eine Kopie gemacht werden, wenn die Vorlage auf legalem Weg entstanden ist. Aber Streming ist das doch eigentlich nicht, denn beim Streaming werden keine Kopien gemacht, oder? Falsch. Beim Streaming werden die Daten der Medien vom Arbeitsspeicher aufgenommen und auf dem Bildschirm angezeigt. Solange der Film läuft besitzt Ihr also eine Kopie. 

Ein Problem gibt es bei dieser Aussage, denn eine offentlich rechtswidrige Handlung kann man nicht immer nachweisen. Viele Menschen berufen sich darauf, dass sie nicht wissen, woher der Film eigentlich kommt und somit kann ihnen auch kein Verbrechen angelastet werden. Dagegen steht das Wort der Juristen, die sagen, dass ein Film, der zurzeit im Kino zu sehen ist, unmöglich kostenfrei im Internet angeboten wird. Das entbehrt jeder Logik.

Strafe auch bei Unwissenheit

User, sich dem dem Streaming bedient haben, setzen sich oft als unwissend ins Licht, aber das ist heute nicht mehr möglich. Allein durch die Präsenz in den Medien, im Internet und den zahlreichen anderen Portalen, wissen wirklich alle Internetuser über das Thema Streaming bescheid. Kein User kann von einer Unwissenheit sprechen. Beim Streamen muss der User immer darauf achten, ob es sich um ein offensichtlich illegales Portal handelt. Aber auch der Paragraph §44 kann hier helfen.

gesetzeslage

§ 44 – Kopien sind zulässig (einfach ausgedrückt)

Der §44 besagt, dass Kopie erlaubt sind, wenn sie nur flüchtig gemacht werden oder nur für die Übertragung verwendet werden. Also eigentlich genau das trifft ja auch Streaming zu. Die Daten, aus denen ein Film besteht, werden auf dem Arbeitsspeicher flüchtig eingelagert. Dadurch könnt Ihr den Film anschauen. Direkt nach dem Anschauen werden die Daten des Film aber wieder gelöscht und deswegen wird es als flüchtig bezeichnet. Bis vor einem Jahr sind viele Juristen davon ausgegangen, dass somit das Streaming erlaubt ist.

Die Wende mit dem 26.04.2017

Die Wende kam mit einem Prozess, der sich mit dem Thema beschäftigte. Die niederländische Organisation für Piraterie hat den Hersteller von Filmspeler verklagt. Filmspeler ist eine kleine Multimedia-Box, mit der Streaming-Portale aufgerufen werden können. Damit das einfacher funktioniert waren Add-ons vorinstalliert. Somit wurde das Streaming also ermöglicht. Der Europäische Gerichtshof musste sich mit dem Thema befassen und setzte mit dem Urteil einzeichen. Die niederländische Organisation gegen Piraterie bekam recht. Der Grund liegt nicht nur an den Add-ons, sondern auch schon bei dem Gerät an sich. Durch dieses Urteil war klar – Streaming ist illegal!

Der Grund wurde zuerst bei dem Zugang zur illegalen Portalen deutlich, denn jeder User, der einen Filmspeler nutzte, wusste um die Aktivitäten. Somit konnte man sich auf keinen Paragraphen mehr berufen. Zudem werden durch die Nutzung eines solchen Gerät Schäden im Milliardenhöhe verursacht, denn wer geht schon ins Kino, wenn der Film auch kostenfrei Zuhause laufen kann.

Anonyme Nutzung möglich?

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist nicht nur für den Filmspeler gedacht, sondern wirkt sich auch auf streamcloud aus. Auch kostenlose Fußball-Streams und andere illegale Portele sind betroffen. Im Grunde solltet Ihr von allen Angeboten, die illegal einen Film anbieten, unbedingt die Finger lassen. Viele stellen sich die Frage: Aber wenn es anonym ist? Die Antwort ist klar, denn auch wenn Ihr nicht erwischt werdet, begeht ihr eine Straftat. Wenn ihr erwischt werdet, dann trifft Euch nicht nur eine Abmahnung, sondern auch Geldstrafen. Die Geldstrafen können mehrere Hundert Euro hoch sein. Dazu fallen Lizenzgebühren an, die pro Nutzung erhoben werden. Anhand Eurer IP-Adresse kann der Rechteinhaber nachweisen, wie viele Filme ihr angeschaut habt. Pro Film wird eine Lizenzgebühr fällig. Das Gleiche gilt auch bei Serien oder Filmen.

Vorsicht vor Malware

Viele Portale wie streamcloud arbeiten mit Malware. Malware sind aufblickende Werbungen oder Warnmeldungen. Sie tauchen auf einmal auf und fordern zu Updates und Aktualisierungen auf. Dahinter befinden sich Trojaner und Viren, die den Rechner beschädigen.

Hilfe verspricht Scriptblocker und Co.

Um Euch zu schützen oder euch anonym im Internet zu bewegen, bieten sich Scriptblocker an. Sie sind perfekt zum Anonymisieren. Die IP-Adresse kann mit einem solchen Scriptblocker schwer gefunden werden. Allerdings ist der Aufwand recht hoch, denn die legalen Alternativen sind kostengünstiger.

sicherheit

Die legalen Alternativen zum Serien und Filme schauen

Hier stellen wir Euch drei alternative Möglichkeiten vor, um Serien und Filme jederzeit anschauen zu können.

 

 

Die beste Alternative – Amazon Prime Video

Amazon ist nicht nur das Portal zum Kaufen von gut wie allem, sondern hat mit Amazon Prime Video auch eine Möglichkeit ins Leben gerufen, aktuelle Blockbuster legal zu schauen.  30 Tage kannst du dir unter diesen Link die Flatrate von Amazon Video testen und dich überzeugen.

Anschließend wird eine monatliche Gebühr von 7,99 Euro fällig. Ihr könnt auch das Jahresabo wählen, dass dann mit 69 Euro bezahlt werden muss. Studenten können sich einen Vorteil sichern, denn für sie kostet Amazon Prime Video nur 34 Euro im Jahr. Neben Filmen und Serien könnt Ihr auch auf alle Arten von Musik zugreifen.

Eine weitere Alternative – Netflix

Netflix ist eine der beliebtesten Alternativen zum illegalen Streaming. Der erste Monat kann als Testmonat genommen werden und ist kostenfrei. Trotzdem könnt Ihr euch alle Filme und Serien schon anschauen, die zur Verfügung stehen. Nach dem Monat gibt es zwei Möglichkeiten. Ihr könnt die UHD-Auflösung wählen, sie kostet 13,99 Euro im Monat und es kann auf vier Geräten gleichzeitig geschaut werden oder das Full-HD-Abo, das 10,99 Euro kostet und kann auf zwei Geräten geschaut werden.

Die komplett kostenfreie Alternative

Eine kostenfreie Alternative zum Streaming ermöglicht netzkino.de. Das Portal gibt es auch als YouTube-Kanal und finanziert sich eigentlich durch die einlaufenden Werbespots. Im Grunde eigentlich recht fair. Ihr schaut auch die Werbung an und könnt anschließend Euren Film kostenfrei anschauen. Neben den üblichen Genres wie Action oder Trickfilme gibt es auch eine gute Auswahl an Horrorfilmen. Sogar ganze Serienstaffeln können kostenfrei angeschaut werden.

Fazit:

Spätestens jetzt sollte allen Internetusern klar sein, dass Streaming illegal ist. Streaming-Portale wie Streamcloud ermöglichen zwar einen kostenfreien Zugang zu aktuellen Filmen und Serien, aber wenn Ihr erwischt werdet, dann kostet es viel Geld. Alternativ könnt Ihr einfach auf die kostenfreie Variante von netzkino.de zugreifen oder Euch ein Abo bei Netflix oder Amazon Prime Video machen. Mit den drei Anbietern könnt ihr legal, rund um die Uhr und überall Filme, Serien und Musik schauen.

 

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