Movie 2k

Movie 2k (Legal und Alternativen?)

Vor einiger Zeit ist das größte Streaming Portal im Internet dem Ende entgegen getreten. Allerdings gibt es mittlerweile einige Alternativen, die den Thron des ehemaligen Streaming Riesen einnehmen wollen. Eine Alternative ist Movie 2k. Auf der Seite werden unzählige Filme und Serien angeboten. Dabei gibt es nicht nur die aktuellsten Blockbuster zum Streamen, sondern auch die Klassiker unter den Filmen und Serien. Sogar FSK18 Filme und Dokumentationen werden auf Movie 2k.to angeboten. Das Angebot hat dafür gesorgt, dass die Seite mittlerweile zu den beliebtesten Internetseiten gehört. Genau der Anlass um mehr über die Seite herauszufinden. Ist dieses Portal eigentlich legal und gibt es bessere Alternativen?

Die schnelle Antwort

Die Seite movie2k.to kann zwar von allen Internetusern genutzt werden, gehört aber nicht zu den seriösen Angeboten. Die Seite bietet unzählige Filme und Serien an, mit denen die Betreiber eine Menge Geld machen, obwohl der Verdienst eigentlich für die Werke an die entsprechenden Stellen gehen sollte. Allerdings muss auch gesagt werden, dass die Nutzung von movie2k.to nicht illegal ist. Allein das Anschauen und das Surfen auf der Seite ist rechtlich vollkommen in Ordnung. Ganz klar muss aber auch sein, dass bei der Benutzung von movie2k.to die Urheberrechte des Films oder der Serie verletzt werden. Dadurch kann es zu einer erheblichen Strafe kommen. Für den sicheren Kinoabend sollten lieber die legalen Alternativen genutzt werden.

Was ist movie2k.to?

Laut Informationen im Internet werden die einzelnen Filme und Serien auf movie2k.to nicht auf dem eigenen Server gespeichert, wenn sie angeschaut werden. Es gilt nach dem gleichen Prinzip wie Movie 4k Sie werden auf der Plattform geöffnet und über diese Plattform auch geschaut. Im Grunde arbeitet die Seite wie eine Suchmaschine. Sie stellt Links zu Filmen und Serien bereit. Aus dem Grund ist das Anschauen der Filme eigentlich rechtlich vollkommen in Ordnung. Allerdings ist das Gesetz anderer Meinung. Es werden immer wieder neue Urteile gestellt, dass das Streamen auf der Seite illegal ist. Die Ergebnisse sind sogar Haftbefehle für die Betreiber der Seiten. Die Gerichte und die Vollzugsbehörden gehen hart gegen die Seitenbetreiber vor. Aber sind dann jetzt auch die Nutzer kriminell?

Die Details machen den Unterschied

Die Antwort auf die Frage, ob der Nutzer der Internetseite movie2k.to auch kriminell ist kann nicht mit einem klaren Ja oder Nein beantwortet werden. Es geht eher in die Richtung Jein. Grundsätzlich ist das Anschauen der kostenlosen Filme und Serien nicht verboten. Allerdings dürfen sie nicht öffentlich aufgeführt und weitergegeben werden. Nur das Anschauen sollte, eigentlich, keine rechtlichen Konsequenzen haben. Allerdings gibt es heute einige Rechtinhaber, die auf der Suche nach Verstößen sind. Sie versuchen nicht nur die Betreiber der Seite herauszufinden und rechtlich zu belangen, sondern auch die Nutzer. Sobald diese Abteilung an die IP-Adresse kommt und dadurch auch den Namen der Nutzer erfährt, wird eine Mahnung geschickt, in der der Rechtinhaber Geld verlangt. Mit dieser Mahnung sollte ein Gang zum Anwalt gemacht werden. Die Rechtslage bei Streaming ist sehr kompliziert und in der Regel sind Strafverfolgungen eher selten. Die Rechtinhaber sind eher bedacht, die Betreiber zu finden und die Seiten zu schließen. Grundsätzlich sollte aber klar sein, dass es verboten ist, die Dateien mit Filmen und Serien selbst zum Anschauen anzubieten.

Hochladen ist verboten!

Jetzt kommt die wichtigste Regel beim Streamen überhaupt. Es dürfen auf keinen Fall Filme hochgeladen werden. Sobald ein Film auf den Server hochgeladen wird, haben andere Internetnutzer die Möglichkeit auf den Film zuzugreifen und ihn sich anzuschauen. Somit wird der Film wiederrechtlich verbreitet. Das ist ilegal. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob dazu der Link der hochgeladenen Seite eingebaut wird oder nicht. Diese Information ist unerheblich und spielt keine Rolle. §§15 und §19a des Gesetzes sind in Sachen Urheberrechtsverletzung eindeutig. Diese besagen, dass nur der Rechtinhaber oder der Urhaber das Recht hat den Film öffentlich zugänglich zu machen oder ihn zu vervielfältigen. Solltet Ihr trotzdem den Film hochladen und dann erwischt werden, dann werden ihr rechtlich belangt und es kommen erhebliche Kosten auf euch zu. Diese können bis zu mehreren Hundert Euro betragen.

Vermeidet P2P!

Genau aus den oben genannten Gründen solltet Ihr Portale meiden, die aussehen wie normale Streamingseiten, die aber einen Torrent-Dienst im Hintergrund laufen haben. Eine Seite, die nach diesem Prinzip arbeitet ist Popcorn Time. Das Prinzip auf dieser Seite funktioniert recht einfach. Ihr sucht euch auf movie2k.to einen Film aus und beginnt ihn zu schauen. Während der Film läuft werden die Daten des Film öffentlich für andere Internetuser sichtbar gemacht. Sie können jetzt den Film ebenfalls schauen. Somit habt Ihr den Film verbreitet. Das ist eine Urheberrechtsverletzung und wird strafrechtlich verfolgt. Diese Seiten sollten nur genutzt werden, wenn einige Medien ausgeschaltet werden können. Dadurch seit ihr auf der sicheren Seite und bietet selbst den Film beim Schauen nicht an. Klar ist, dass die Nutzung allerdings in der sogenannten Grauzone liegt. Es kommen aber keine rechtlichen Schritte auch euch zu, wenn ihr euch an die Regeln haltet.

Alte Informationen gelten heut immer noch

Seitdem das Internet für Millionen von Usern zugänglich ist, werden immer wieder neue Seiten ins Leben gerufen, welche die Möglichkeit bieten, alte und aktuelle Kinofilme kostenfrei anzuschauen. Die Aussage, dass das Anschauen eines noch nicht zu kaufenden Films keine rechtlichen Konsequenzen hat, zählt im Grunde heute immer noch. Allerdings ist das Juristendeutsch der §§53 und 44 UrhG nicht einfach zu verstehen. Ilegal ist im Grunde eigentlich nur das Speichern und das Weiterverbreiten der Filme. Aus dem Grund gibt es viele Befürworter in Bezug auf das Streamen. Im Prinzip sind aber die rechtlichen Richtlinien klar und gelten auch heute noch.

Der §55UrhG

Der §55 UrhG handelt vom dem Recht auf Privatkopie. Er besagt, das man einzelne Kopien von geschützten Werken durchaus anfertigen darf, auch wenn diese urheberrechtlich geschützt sind. Aber nur, wenn die Vorlage, von der eine Kopie angefertigt werden soll, nicht rechtswidrig erstellt wurde. Beim ersten Blick auf den Paragraphen scheint er nichts mit dem Streaming zu tun zu haben, denn eigentlich werden beim Streamen ja keine Kopien gemacht. Das ist aber nur halb richtig. Wenn ihr euch einen Film anschauen wollt, dann empfangt ihr die Daten des Films. Sie werden in den Arbeitsspeicher kopiert und gleichzeitig auf die Grafikkarte. Auf dem Bildschirm wird eine analoge Kopie angezeigt. Im Grunde also ein Videobild. Somit ist Streamen immer ein automatisches Kopieren.

Rechtwidrig oder nicht?

Die Rechtslage ist in dieser Hinsicht leider nicht eindeutig, denn wie soll ein normaler User feststellen, ob es sich um eine offensichtlich rechtwidrige Vorlage handelt oder nicht? Die Seite movie2k.to war recht übersichtlich und ermöglichte einen schnellen Zugriff auf die verschiedenen Filme. Das Laden war eigentlich unkompilziert und so schnell, dass ein normaler User kaum die Gelegenheit hatte, festzustellen, ob verlinkte Dateien sich ausbreiten. Experten sagen aber auch, dass auch ein normaler User durchaus ausreichend Menschenverstand haben muss, um festzustellen, dass ein aktueller Kinofilm nicht kostenfrei im Internet zu finden ist, wenn er gerade noch in den Kinos läuft. Über diese Aussage kann man streiten!

Strafe auch bei vermeintlicher Unwissenheit

Viele User schauen sich die aktuellen Kinofilme kostenfrei bei movie2k.to an. Ob während dieser Zeit Kopien erstellt werden, ist eigentlich vollkommen egal, denn der User ist dafür verantwortlich. Es spielt keine Rolle, ob er genau weiß, dass Kopien gemacht werden oder nicht. Grundsätzlich hat er sich einen Film angeschaut, der noch nicht außerhalb der Kinos zu finden ist. Somit kann er einer aufkommenden Strafe nicht entkommen. Dann ist wieder der §44 UrhG vorhanden. Beim Lesen könnte man meinen, dass Streamen vollkommen in Ordnung ist.

§44UrhG – Streamen erlaubt?

Der §44 UrhG besagt, in einer Ausführung, Kopien von Filmen können gemacht werden, wenn sie flüchtig gemacht werden. Sie sind zudem erlaubt, wenn sie wesentlich für das technische Übertragungsverfahren sind. Ganz vereinfacht hört es sich nach Streaming an. Flüchtig ist die Kopie beim Streamen immer, denn sie werden nicht offensichtlich kopiert und gespeichert. Die Kopien im Arbeitsspeicher hingegen sind wesentlich. Anhand dieses Paragraphen ist es recht undurchsichtig ob Streamen legal oder illegal ist.

Streamen ist spätestens seit 2017 illegal

Im April 2017 wurde im Europäischen Gerichtshof ein Urteil gefällt, das heute eine eindeutige Aussage zum Streamen trifft. Aus den Niederlanden kam eine Multimedia-Box, auf der Add-ons vorinstalliert waren, die für einen schnellen Aufruf von Streaming-Portalen sorgte. Eine Organisation gegen Piraterie klagte und das Gericht stimmte zu. Der sogenannte Filmspeler ist unzulässig. Der Richter machte klar, dass Zuschauer sich nicht mehr auf den §44 berufen können. Somit ist Streaming mittlerweile illegal. Im Urteil wurde bekannt gegeben, dass der User mit dem Filmspeler Zugang verschafft und das wissentlich. Somit handelt es sich nicht um eine unwissentlich ausgeführte Tat. Dadurch entsteht dem Rechtsinhaber ein immenser Schaden. Bei der Möglichkeit, den Film im Internet kostenfrei zu schauen, wird niemand mehr ins Kino gehen oder Geld für die DVD oder ähnliches ausgeben.

Die Strafe beim Erwischt werden

Sobald der Rechtsinhaber die IP-Adresse des Users herausbekommt, kann er auch an euren Namen kommen. Einige Rechtsinhaber haben dafür Firmen beauftragt, die den ganzen Tag mit der Suche nach Streaming-Usern sind. Sobald der Rechtsinhaber den Namen hat, beauftragt er eine Rechtsanwaltskanzlei, die eine Abmahnungssumme von mindestens 150,00 Euro fordert. Dazu kommen Lizenzgebühren. Die Lizenzgebühren pro Datei fangen ab 3€ an.

Möglichkeiten zum Streamen

Beim Aufruf der movie2k.to Seite werden schon nach kurzer Zeit zahlreiche Werbungsanzeigen geöffnet. Spätestens dann ist klar auf welcher Seite ihr euch befindet. Installiert zur Sicherheit ein Software-Update und aktualisiert den Player auf keinen Fall in dieser Zeit. Es könnte durchaus möglich sein, dass sich Tojaner oder Viren in den Dateien befinden. Ideal ist ein sogenannter Scriptblocker. Er ist nicht nur sehr wachsam, sondern kann euch auch anonymisieren. Durch ihn besteht die Möglichkeit, dass eure IP-Adresse nicht herausgefunden werden kann.

Alternativen zu movie2k.to

Heute gibt es aber auch noch einige Alternativen zur movie2k.to Seite, die legal und kostenfrei sind. Eine der bekanntesten Alternativen ist Netflix. Netflix kann über ein Monatsabo von 13,99 Euro erstanden werden. Mit diesem Abo besteht die Möglichkeit auf vier Geräten gleichzeitig Filme zu schauen und herunterzuladen. Im Grunde kann man sagen, wenn ihr euch einen Account mit vier Personen teilt, dann zahlt jeder im Moment 3,50 Euro für legale Filme. Ein Probemonat wird von Netflix kostenfrei angeboten.

Eine weitere Möglichkeit stellt Amazon Prime Video dar. Hier könnt ihr den Dienst für 30 Tage kostenlos testen. Dieser Videodienst von Amazon ermöglicht das Schauen auf zwei Geräten. Das Abo kostet im Monat 7,99 Euro. Normale Kunden können auch ein Jahresabo von 69,00 Euro abschließen. Vorab kann ein Probemonat in Anspruch genommen werden. Studenten haben die Möglichkeit Amazon Prime Video für einen Jahresbeitrag für 34,00 Euro zu bekommen. Hier können nicht nur Filme und Serien geschaut werden. Auch Musikvideos sind kein Problem. Als Zugabe gibt es das kostenlose Bundesligaradio.

Netzkino.de ist der Renner in Bezug auf Horrorfilme. Die Nutzung ist kostenfrei. Das Portal finanziert durch die laufenden Werbespots. Im Grunde doch ein guter Tausch. Ihr könnt euch Filme kostenfrei anschauen und müsst nur die Werbung betrachten. Aber nicht nur Horrorfilme stehen zur Auswahl. Auch zahlreiche weitere Genres sind vorhanden.

Unser Fazit:

Das Thema Streamen ist seit langem ein Streitpunkt zwischen Rechtsinhabern, Anwälten und Internet Usern. Aber seit dem Urteil im letzten Jahr ist die Situation angespannt und Streaming kann mitunter weitreichende Folgen haben. Ihr solltet auf Streaming-Dienste wie Movie 2k nicht mehr zugreifen und euch lieber nach einer besseren Alternative umschauen.

 

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