MOVIE 4k LEGAL ODER ILLEGAL_UND ALTERNATIVEN

Movie 4k Legal und Alternativen


Movie 4K – Ist es legal ? + Die 4 besten Alternativen

Mit dem Ende von kino.to sind einige alternative Plattformen entstanden, um die Nachfolge der Mutter aller Streaming-Seiten anzutreten. Zu den beliebtesten Neuauflagen gehört Movie 4k. Von Klassikern bis zu aktuellen Blockbustern aller Genres reicht das Verzeichnis an kostenlos abrufbaren Filmen, Serien, Dokus und erotische Filme. Mit seinem riesigen Angebot ist die Seite regelmäßig in den Top 100 der beliebtesten Internetseiten vertreten. Aber ist Movie 4k legal oder sollte man die Finger davon lassen? Und was sind die besten Alternativen?

Für Eilige die Kurzantwort

Kurz und knapp: Movie 4k ist kein seriöses Angebot. Auf der Plattform verdienen windige Geschäftemacher mit den geschützten Werken anderer Geld. Das bedeutet nicht, dass die Benutzung als normaler Zuschauer in jedem Fall illegal sein muss, das bloße Aufrufen der Website ist rechtlich immer unproblematisch. Nach aktueller Rechtsprechung auf europäischer Ebene ist aber davon auszugehen, dass ihr beim Streaming von Movie 4k wegen einer Urheberrechtsverletzung belangt werden könntet. Nutzt lieber die legalen Alternativen!

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Was ist Movie 4k überhaupt?

Betreiber wie die von Movie 4k beharren darauf, dass ihre Seiten legal sind. Ihre Begründung: Die Filme selbst sind nicht auf den Servern von Movie 4k gespeichert, sondern bei externen One Click Hostern. Movie 4k funktioniert nur wie eine spezielle Suchmaschine, die die Links bereitstellt, daher sei rechtlich alles in Ordnung. Gegen eine solche Auffassung sprechen aber die Haftbefehle und Urteile gegen die Seitenbetreiber. Es ist das gleiche Prinzip wie bei Movie 2k Für die Gerichte sind sie auf jeden Fall Kriminelle und die Angebote illegal. Sind die User dann auch Kriminelle?

 

Es kommt auf die Details an

Die Antwort ist ein klares Jein. Wenn ihr einen Film nur anschaut und nicht öffentlich aufführt oder weiterverteilt, drohen euch (vermutlich) keine Konsequenzen. Wenn die Rechteinhaber aber irgendwie an eure IP-Adressen und danach an eure Namen kommen, könnten sie euch eine Abmahnung schicken und Geld verlangen. Am besten geht ihr dann zum Anwalt. Solche Fälle sind für das reine Streaming aber bisher nur sehr selten vorgekommen und juristisch kompliziert. Anders ist es, wenn man selbst Dateien anbietet – das ist verboten.

 

Nichts hochladen!

Damit sind wir bei der wichtigsten Regel: Ladet gerippte Filme niemals auf einen Server hoch, von dem sie jedermann im Internet abrufen kann. Das Hochladen ist immer illegal. Ob der Link zum Film auf Movie 4k oder anderen Seiten auftaucht, ist unerheblich. Die Gesetzeslage ist mit den §§ 15 und 19a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) eindeutig: Nur der Urheber oder Rechteinhaber darf einen Film vervielfältigen und öffentlich zugänglich machen. Wenn man euch erwischt, müsst ihr mit erheblichen Kosten rechnen.

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P2P meiden

Aus demselben Grund solltet ihr Portale wie Popcorn Time meiden. Sie sehen aus wie normale Streaming-Seiten, im Hintergrund läuft aber ein Torrent-Dienst. Das heißt: Während ihr einen Film schaut, verteilt ihr gleichzeitig die Daten auch wieder an andere User im Netzwerk. Damit verletzt ihr auf jeden Fall das Urheberrecht. Wenn überhaupt, dann nutzt nur solche Seiten, auf denen ihr Medien ausschließlich anschaut, aber selbst nichts anbietet. Diese Nutzung lag zumindest bisher in einer Grauzone, in der man nichts zu befürchten hatte.

 

Alte Unklarheiten

Denn bisher lautete die gängige Meinung, dass das bloße Konsumieren von Videos rechtlich zulässig ist, wenn man die Dateien nicht verbreitet und nicht speichert. Die Befürworter des Streamings beriefen sich zur Begründung auf die §§ 53 und 44 UrhG. Dort ist geregelt, dass Nutzer unter gewissen Bedingungen einzelne Kopien von geschützten Werken wie Filmen machen dürfen. Diese Bedingungen sind nicht ganz leicht vom Juristendeutsch in normale Sprache zu übersetzen, gelten im Prinzip aber immer noch.

 

§ 55 UrhG

Was sagt der § 55 UrhG? Das Recht auf Privatkopie (§ 53) besagt, dass man einzelne Kopien von einem urheberrechtlich geschützten Werk anfertigen darf, wenn die Vorlage nicht offensichtlich selbst rechtswidrig hergestellt ist. Klingt erst einmal, als hätte das mit Streaming nichts zu tun, weil man dabei keine Kopien herstellt. Das stimmt aber nicht: Die Daten, die ihr empfangt, werden im Arbeitsspeicher sowie der Grafikkarte kopiert und als analoge Kopie auf dem Bildschirm angezeigt – als das fertige Videobild. Streaming ist immer automatisches Kopieren.

 

Offensichtlich rechtswidrig?

Das Problem: Es ist vollkommen unklar, wann eine Vorlage offensichtlich rechtswidrigen Ursprungs ist und wann das nicht offensichtlich ist. Movie 4k ist übersichtlich und die Seite lädt schnell. Wie sollen User erkennen, dass dort verlinkte Dateien rechtswidrig hergestellt wurden? Manche Experten sagen: Jeder normal informierte Mensch weiß, dass ein aktueller Blockbuster nicht sofort nach Kinostart kostenlos sein kann. Andere halten diese Behauptung für fragwürdig.

vorsicht vor malware

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Wenn man aber dem Argument folgt, ist klar: Jedes Streaming via Movie 4k ist unzulässig, weil die Vorlagen eurer automatisch erstellten Kopien offensichtlich rechtswidrig hergestellt sind. Ob das ein User wirklich weiß, ist egal. Wichtig ist nur, dass er es wissen müsste, weil es offensichtlich ist. Das Ergebnis ist zwar für Zuschauer unschön, wenigstens ist es aber eindeutig. Kompliziert wird die Sache, wenn man zusätzlich § 44 UrhG betrachtet. Der klingt so, als dürfte man trotzdem streamen.

 

§ 44 UrhG

Im § 44 UrhG heißt es vereinfacht ausgedrückt, dass Kopien dann zulässig sind, wenn sie flüchtig und wesentlich für das technische Übertragungsverfahren sind. Klingt genau nach Streaming: Dabei sind die Kopien im Arbeitsspeicher wesentlich, denn ohne sie ist die Übertragung im Internet unmöglich. Flüchtig sind die Kopien, weil sie beim Streaming nicht gespeichert, sondern wieder gelöscht werden. Genau deswegen sind einige Juristen lange davon ausgegangen, dass man Filme anschauen darf, man darf sie nur nicht speichern.

 

Das Filmspeler-Urteil

Diese Auffassung galt bis zum 26. April 2017. An diesem Tag fällte der Europäische Gerichtshof ein Urteil, das auch für das Streaming via Movie 4k wichtig ist. Hauptsächlich ging es in dem Verfahren um eine kleine Multimedia-Box aus den Niederlanden, die unter dem Namen Filmspeler verkauft wurde. Auf der Box waren Add-ons vorinstalliert, mit denen man zahlreiche Streaming-Portale direkt aufrufen konnte, um bequem am Fernseher Filme und Serien zu konsumieren.

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Die Urteilsbegründung

Eine niederländische Organisation gegen Piraterie klagte gegen den Verkauf des Filmspelers. Das Gericht gab den Klägern Recht, der Filmspeler ist laut Gerichtshof selbst bereits unzulässig. Unabhängig von dem einzelnen Player ist die Urteilsbegründung für die Nutzung von Streaming-Seiten interessant. Denn was die Richter darin ausführen, bedeutet im Klartext, dass sich deutsche Zuschauer nicht mehr auf § 44 UrhG berufen können – selbst dann nicht, wenn sie nichts speichern, sondern nur streamen.


 

Streaming ist jetzt illegal

Zwei Punkte aus der Urteilsbegründung sind dafür wesentlich: Nutzer wissen, dass sie sich mit Angeboten wie dem Filmspeler Zugang zu illegalen Quellen verschaffen. Ausnahmeregelungen wie der deutsche § 44 UrhG gelten nicht bei offensichtlich rechtswidrigen Quellen. Und: Den Rechteinhabern entsteht ein Schaden, denn wer einen Film streamt, schaut ihn sich nicht mehr im Kino an und kauft die DVD nicht mehr. Für ganz normale Nutzer ist der Fall jetzt klar – wer streamt, verletzt das Urheberecht.

 

Anonyme Nutzung?

Das Urteil wirkt sich nicht nur auf Movie 4k aus, sondern auch auf kostenlose Fußball-Streams und andere offensichtlich illegale Portale. Daher der Tipp: Wer nicht genau weiß, ob ein Angebot legal ist, der lässt einfach die Finger davon. Sicher ist sicher! Eine andere Frage ist, ob man überhaupt erwischt werden kann. Die Antwort ist wieder ein klares Jein. Selbst bei einer Nutzung ohne Anmeldung wird immer noch die IP-Adresse übertragen. Damit ist es im Prinzip möglich, dass ihr als Streaming-Zuschauer ermittelt werdet.

 

Wenn man erwischt wird

Wenn es einem Rechteinhaber gelingt, an die IP-Adresse zu kommen, und wenn er bei eurem Internet Service Provider euren Namen herausbekommt, dann droht euch eine Abmahnung von ca. 150 €. Zusätzlich müsst ihr Lizenzgebühren zahlen, die sich pro Datei auf ca. 3-5 € belaufen können. Die Lizenzen kosten ungefähr so viel, wie ihr bei einem Abruf in einem legalen Portal wie Amazon bezahlen müsstet. Das klingt nicht nach viel, aber der finanzielle Schaden ist nicht der einzige Grund, aus dem ihr Movie 4k meiden solltet.

 

Malware

Dass man sich beim Streaming auf Movie 4k und ähnlichen Seiten auf unseriösen Portalen herumtreibt, merkt man auch an den vielen Pop-ups, blinkender Werbung und angeblichen Warnmeldungen. Dringend soll man ein Software-Update installieren, den Player aktualisieren oder sonst etwas runterladen und bezahlen. Hinter solchen Aufforderungen verbergen sich häufig Viren oder Trojaner. Auch das unerwünschte Crypto-Mining via Script im Browser kommt auf Streaming-Portalen vor.

 

Scriptblocker & Co

Ihr könntet nun einen Scriptblocker installieren, sehr wachsam sein und zusätzlich einen Dienst zur Anonymisierung nutzen. Dann wäre es nur noch sehr schwer möglich, dass jemand eure IP-Adresse ermittelt. Der Aufwand würde sich nicht mehr lohnen, das Streaming wäre fast gefahrlos. Aber ein Genuss ist es auch nicht, ständig auf der Hut vor Rechteverwertern und Malware zu sein – eigentlich will man doch entspannt die Lieblingsserie oder den Lieblingsfilm schauen.

 


 

Amazon Prime Video

Bei Amazons Videodienst Amazon Prime gibt es für alle Neukunden eine 30 tägige Testphase. Es ist die gleichzeitige Nutzung auf zwei Geräten möglich. Ein Monatsabo kostet 7,99 €, die Jahresgebühr beträgt für normale Kunden 69 Euro. Auch Amazon bietet eine einmonatige Probezeit. Für Studenten lohnt sich Prime besonders: Sie zahlen nur 34 € jährlich. Zu den Videos kommen bei Prime noch Vorteile wie Musik-Streaming, kostenloses Bundesligaradio und gratis Premiumversand. Auch eine Auswahl an E-Books für den Kindle ist in Prime enthalten.

 

Netflix teilen

Dafür gibt es sichere Alternativen, die nicht viel kosten müssen oder sogar gratis sind. Am bekanntesten ist Netflix. Ein Monatsabo mit UHD-Auflösung kostet zwar 13,99 €, aber dafür kann man auch auf vier Geräten gleichzeitig schauen und Filme herunterladen. Wenn ihr euch zu viert einen Account teilt, zahlt jeder nur knapp 3,50 € pro Monat. Das Full-HD-Abo für zwei gleichzeitige Streams kostet 10,99 €, bei Nutzung durch zwei Leute also 5,50 € pro Person. Ein Probemonat ist kostenlos – so testet ihr gratis, ob euch das Angebot zusagt.

Gratis: Netzkino & Mediatheken

Für Horrorfans lohnt sich ein Besuch bei Netzkino.de, von dem es auch einen YouTube-Kanal gibt. Das Angebot ist kostenlos und finanziert sich durch Werbespots. Ein fairer Tausch: Werbespots ansehen und Filme gratis genießen. Neben Horror sind zahlreiche weitere Genres vertreten. Die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender halten ebenfalls kostenlos immer mehr gute Angebote auf Abruf bereit, manchmal sogar ganze Staffeln vor der Ausstrahlung in Fernsehen.


Fazit

Spätestens mit dem Filmspeler-Urteil ist die Lage für User brenzliger geworden. Dass die Streaming-Boxen mit fertigen Add-ons nicht mehr vertrieben werden dürfen, ist ein eindeutiges Zeichen: Die Gerichte neigen zu einem härteren Durchgreifen. Daher ist es ratsam, nicht mehr auf Dienste wie Movie 4k zuzugreifen. Schlimm ist das nicht, denn die Alternativen sind technisch sicherer, man fängt sich keine Malware ein und finanziert keine Kriminellen.

 

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